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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

    1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und succont e.K. (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
    2. Der Auftragnehmer kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Vertragspartner steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
    3. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu erweitern. Der Vertragspartner kann der geänderten Fassung binnen einer Frist von 6 Wochen nach Zugang schriftlich widersprechen. Wird kein Einspruch eingelegt, akzeptiert der Vertragspartner die neue Fassung nach Ablauf der Frist von 6 Wochen automatisch.
  2. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

    1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die dem Auftragnehmer unbekannt sind.
    2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt.
    3. Im Falle der Kündigung ist der Vertragspartner verpflichtet, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten dem Auftragnehmer nach Zeit- und Kostenaufwand zu vergüten.
  3. Auftragserteilung an Dritte

    1. Es liegt im Ermessen dem Auftragnehmer, für die Ausführung ihrer vertraglichen Leistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Aufträge an Drittunternehmen werden im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners erteilt. Vor Beauftragung eines Drittunternehmens hat der Auftragnehmer den Vertragspartner über Art und Preis der Drittleistung zu informieren. Der Vertragspartner ist berechtigt, der Auftragserteilung innerhalb von 5 Werktagen ab Erhalt der Information zu widersprechen. Wird der Auftrag vom Vertragspartner an ein anderes Unternehmen erteilt, werden dem Auftragnehmer die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand vergütet.
    2. Aufträge an Drittunternehmen, die nicht zur Gestaltung oder Umsetzung einer Webpräsenz beitragen, können von dem Auftragnehmer als transparente Dienstleistung an den Vertragspartner vermittelt werden. Eine ausdrückliche Kennzeichnung als Drittleistung ist in diesem Fall nicht notwendig.
  4. Fristen und Leistungsänderungen

    1. Die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform. Der Schriftform genügt ein Fax oder eine E-Mail. Verbindliche Liefertermine oder -fristen müssen ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.
    2. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der eigenen rechtzeitigen Selbstbelieferung dem Auftragnehmer durch den Vertragspartner. Ist die Leistungsverzögerung auf Dritte zurückzuführen, wird der Auftragnehmer den Vertragspartner unverzüglich von der Verzögerung in Kenntnis setzen. Ist die Erbringung einer Leistung durch den Vertragspartner erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
    3. Bei Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Vertragspartners, die nicht nur geringfügig sind, verlieren die im Vertrag vereinbarten Termine und Fristen ihre Gültigkeit. Der durch die Änderungen und/oder Ergänzungen entstehende Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
  5. Abnahme

    1. Nach der Fertigstellung des Produktes oder von Teilmodulen desselben weist der Auftragnehmer durch angemessene und mit dem Vertragspartner einvernehmlich vereinbarte Abnahmetests das Vorhandensein der wesentlichen Programmfunktionen nach. Ingebrauchnahme der Ware durch den Vertragspartner steht einer Abnahme gleich.
    2. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Der Auftragnehmer kann zur Abgabe der Abnahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, mit deren Ablauf das Produkt als abgenommen gilt.
  6. Software

    1. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Vertragspartner nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der von dem Auftragnehmer durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  7. Hosting

    1. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Hosting-Infrastruktur von 90% im Jahresmittel. Davon ausgeschlossen sind reguläre Wartungsarbeiten und Ausfälle deren Verschulden nicht im Einflussbereich dem Auftragnehmer liegen (Verschulden Dritter, höhere Macht, etc.).
    2. Auf kostenlos angebotene Zusatzleistungen hat der Vertragspartner keinen Erfüllungsanspruch. Kostenlose Leistungen können 3 Werktage nach Ankündigung abgeschaltet oder Vergütungspflichtig werden.
    3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf kostenlose technische Unterstützung. Technischer Support wird innerhalb der normalen Bürozeiten dem Auftragnehmer geleistet. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus nicht verpflichtet den Kunden des Vertragspartner ihren Support zur Verfügung zu stellen.
    4. Für alle Aspekte des Hostings und Service Providings gilt §3, insbesondere §3.2 dieser Geschäftsbedingungen.
    5. Sofern vertraglich nicht abweichend geregelt ist der Vertragspartner für Datensicherungen selbst verantwortlich. Durch den Vertragspartner erstellte Sicherungen dürfen nicht auf dem selben Server gespeichert werden. Der Vertragspartner ist selbst für die Widerherstellung nach einem Datenverlust verantwortlich.
    6. Der Vertragspartner verpflichtet sich die Infrastruktur dem Auftragnehmer nicht für folgende Handlungen zu missbrauchen: Behinderung fremder Rechnersysteme (D/DOS, SPAM, Bombing, Lastprüfung durch bspw. `ab`), unbefugtes Eindringen in fremde Systeme (Hacking), Port Scanning, E-Mail Spamming, IP Spoofing, Verbreitung von Viren und Malware, Fälschen von Mail- und News Headern. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer berechtigt die Webseiten des Vertragspartners umgehend vom Netz zu nehmen. Für entstandene Aufwände und Schäden haftet der Vertragspartner in vollem Umfang. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
    7. Bei Übertretung des inklusiven Datenvolumens des Hosting-Paketes wird der Mehrverbrauch gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.
  8. Hosting: Inhalte

    1. Für die Inhalte der über die Infrastruktur dem Auftragnehmer angebotenen Inhalte ist in vollem Umfang der Vertragspartner verantwortlich und haftbar. Das gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Marken- und Namens sowie Urheberschutzrechte, sowie Datenschutz- und Grundrechte.
    2. Die Verbreitung pornographischer und rechtsradikaler Inhalte ist dem Vertragspartner nicht gestattet.
    3. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer berechtigt die Webseiten des Vertragspartners umgehend vom Netz zu nehmen. Für entstandene Aufwände und Schäden haftet der Vertragspartner in vollem Umfang.
  9. Hosting: Domains

    1. Der Auftragnehmer tritt bei der Registrierung von Domains lediglich als Vermittler auf. Verträge kommen direkt zwischen Vergabestelle und Vertragspartner zustande. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Domain-Vergabestelle (bspw. DENIC).
    2. Der Auftragnehmer hat keinerlei Einfluss auf die Domainvergabe. Deshalb kann keine Gewähr für die Zuteilung einer über Der Auftragnehmer registrierten Domain gegeben werden. Der Vertragspartner ist für die Prüfung etwaiger Rechter Dritter an Domain und Subdomain verantwortlich. Ersatzansprüche Dritter gehen somit direkt an den Vertragspartner über und lassen der Auftragnehmer unberührt.
    3. Wird der Vertragspartner von Dritten aufgefordert die Domain aus rechtlichen Gründen abzugeben, hat er der Auftragnehmer über diesen Umstand umgehend zu informieren.
    4. Der Vertragspartner unterrichtet der Auftragnehmer umgehend über geänderte Anschrift(en), Bankverbindungen, Telefon- und Faxnummern, sowie E-Mail Adressen zur Kontaktaufnahme und Anpassung in den WHOIS-Datensätzen der jeweiligen Domain-Vergabestelle.
  10. Hosting: E-Mail

    1. Der Vertragspartner verpflichtet sich seine POP3/IMAP Postfächer regelmäßig zu leeren. der Auftragnehmer kann bei wiederholten Übertretungen der Kapazitätgrenzen das Postfach sperren. Neue Nachrichten werden dem Absender mit einer entsprechenden Information zurückgesendet.
    2. Die Nutzung der E-Mail Infrastruktur dem Auftragnehmer für Newsletterversand (im Volumen größer 100) ist dem Vertragspartner nicht gestattet. Hierfür bietet Der Auftragnehmer spezielle Zusatzpakete an.
    3. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Virenbefall seiner Rechner nicht zur überlastung der E-Mail Infrastruktur führt. Für entstandene Aufwände und Schäden haftet der Vertragspartner in vollem Umfang.
    4. Von E-Mail Kommunikation verursachter Traffic (verbrauchtes Datenvolumen) zählt zum Datenvolumen des vom Vertragspartner gebuchten Paketes.
  11. Urheberrecht, Nutzungsrecht und Eigentum

    1. Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen ist der Auftragnehmer. Alle Entwürfe sowie das erstellte Werk dem Auftragnehmer sind urheberrechtlich geschützt. Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Vertragspartner begründen kein Miturheberrecht. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Schutzvermerke unverändert zu übernehmen.
    2. Die Nutzungsrechte gehen erst dann auf den Vertragspartner über, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Vertragspartner ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet.
    3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden und in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen. Soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wird, steht dem Auftragnehmer zu, an geeigneter Stelle des Werks namentlich und mit Link erwähnt zu werden.
  12. Zahlungsbedingungen

    1. Sofern nicht anders im Angebot / Vertrag vermerkt, haben Zahlungen innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzüge nach Erhalt der Rechnungen zu erfolgen.
    2. Die Preise werden in EUR angegeben und sind, wenn nichts andere vereinbart wurde, Netto-Preise.
  13. Haftung

    1. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Vertragspartner auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder vertragsähnlicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ausgeschlossen ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn.
    2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aufgrund Verletzung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners entstehen. Der Auftragnehmer haftet ferner nicht für die Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und sonstige rechtliche Schutzfähigkeit der von ihr erbrachten Leistungen. Sie haftet ebenso nicht für die rechtliche Zulässigkeit der von ihr erbrachten Leistungen, wenn der Vertragspartner diese durch ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung als ordnungsgemäß erbracht angenommen hat. Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob und ggf. inwieweit das bei ihr beauftragte Werk mit Richtlinien etc. Dritter konform geht und haftet insoweit auch nicht.
  14. Erfüllungsort

    1. Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz dem Auftragnehmer. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich der Sitz dem Auftragnehmer, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  15. Salvatorische Klausel

    1. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.